Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bautzen vom 24.04.2019 –
z u r ü c k g e w i e s e n .
Revision ist nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im zweiten Rechtszug im Kern um Kündigung sowie Entschädigung oder Schadensersatz.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|