Die Beschwerde der Beteiligten Ziff. 2 gegen den Beschluss des Notariats - Nachlassgericht - Stuttgart (Ref. 6) vom 9.9.2010 wird kostenpflichtig
zurückgewiesen.
Beschwerdewert: bis 1000 €
I. Die Beschwerdeführerin ist mit Beschluss des Nachlassgerichts vom 1.7.2010 zur Ergänzungs - und Gegennachlasspflegerin bestellt worden.
Am 12.7.2010 hat sie für den Zeitraum vom 5. 7. 2010 (Zugang des Beschlusses über die Bestellung) bis zum 12.7.2010 (Verpflichtung durch das Nachlassgericht) für die Durchsicht der übersandten Unterlagen und die Anlage einer neuen Akte einen Zeitaufwand von 0,5 h geltend gemacht und beantragt, ihr für diesen Zeitaufwand eine Vergütung von 85 € je Stunde, somit eine Vergütung von 42,50 € zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe von 8,08 €, insgesamt somit 50,58 € zu bewilligen und dies gerichtlich festzusetzen.
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