BGH - Beschluss vom 21.01.2026
XII ZB 182/25
Normen:
BGB § 104 Nr. 2; BGB § 1814 Abs. 3 S. 1, 2 Nr. 1;
Fundstellen:
MDR 2026, 533
NJW-RR 2026, 577
ZEV 2026, 387
Vorinstanzen:
AG München, vom 22.12.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 719 XII 6991/22
LG München I, vom 18.03.2025 - Vorinstanzaktenzeichen 13 T 5139/24
LG München I, vom 18.03.2025 - Vorinstanzaktenzeichen 13 T 5803/24

Anforderungen an die Feststellung der Geschäftsunfähigkeit eines Betroffenen bei Erteilung einer Vorsorgevollmacht; Verfahren zur Bestellung eines Berufsbetreuers für einen Betroffenen

BGH, Beschluss vom 21.01.2026 - Aktenzeichen XII ZB 182/25

DRsp Nr. 2026/2268

Anforderungen an die Feststellung der Geschäftsunfähigkeit eines Betroffenen bei Erteilung einer Vorsorgevollmacht; Verfahren zur Bestellung eines Berufsbetreuers für einen Betroffenen

Zu den Anforderungen an die Feststellung der Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen bei Erteilung einer Vorsorgevollmacht.

Tenor

Auf die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 3 wird der Beschluss der 13. Zivilkammer des Landgerichts München I vom 18. März 2025 aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.

Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei.

Eine Festsetzung des Beschwerdewerts (§ 36 Abs. 3 GNotKG) ist nicht veranlasst.

Normenkette:

BGB § 104 Nr. 2; BGB § 1814 Abs. 3 S. 1, 2 Nr. 1;

Gründe

A.

Das Verfahren betrifft die Bestellung eines Berufsbetreuers für die im Jahr 1936 geborene Betroffene.