Die Beschwerde der Gesellschaft gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Registergericht vom 22. September 2009 wird zurückgewiesen.
I. Die beteiligte Gesellschaft ist eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die von zwei Gesellschaftern im vereinfachten Verfahren unter Verwendung des Musterprotokolls gegründet und am 8.5.2009 mit einem Stammkapital von 2.000 € in das Handelsregister eingetragen wurde.
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