Der Beschluss des Grundbuchamts vom 1. August 2016 wird aufgehoben. Das Grundbuchamt wird angewiesen, die Beteiligten zu 2 und 3 an Stelle der Beteiligten zu 1 als Eigentümer zu je ½ im Wohnungsgrundbuch von Zehlendorf Blatt 2## einzutragen und die zu ihren Gunsten in Abt. II lfd. Nr. 10 eingetragene Vormerkung zu löschen.
I.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|