Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 9. Oktober 2015 -
Die Kosten des Berufungsrechtszuges fallen der Beklagten zur Last.
3.Das Urteil sowie das angefochtene Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
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