BSG - Urteil vom 28.09.2016
B 6 KA 44/15 R
Normen:
SGB V § 106 Abs. 2 S. 4; SGB V § 84 Abs. 1; SGB V § 84 Abs. 3;
Vorinstanzen:
LSG Hamburg, vom 25.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen L 5 KA 1/15
SG Hamburg, vom 17.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 KA 159/11

Anforderungen an die Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen VersorgungMaßstab für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Arzneimittelverordnungen eines Arztes

BSG, Urteil vom 28.09.2016 - Aktenzeichen B 6 KA 44/15 R

DRsp Nr. 2017/2210

Anforderungen an die Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung Maßstab für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Arzneimittelverordnungen eines Arztes

Maßstab für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Arzneimittelverordnungen eines Arztes können neben den Gesamtverordnungskosten auch die wirkstoffbezogenen Kosten je definierter Tagesdosis sein.

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 25. November 2015 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

SGB V § 106 Abs. 2 S. 4; SGB V § 84 Abs. 1; SGB V § 84 Abs. 3;

Gründe:

I

Zwischen den Parteien steht ein Regress in Höhe von 3493,30 Euro aufgrund einer Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Verordnungsweise für das Jahr 2006 im Streit, die sich auf Kosten für die verordnete Wirkstoffdosis bezieht.

Die Klägerin ist eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) von Fachärzten für Innere Medizin, Kardiologie und Angiologie.