Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 4. September 2024 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert des Klage- und Berufungsverfahrens wird auf jeweils 30.000 Euro festgesetzt.
Streitig ist die Entziehung einer hälftigen Zulassung.
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