BFH - Urteil vom 20.01.2026
VIII R 39/23
Normen:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b); KStG § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 1; KStG § 8 Abs. 7 S. 2; KStG § 27 Abs. 3 S. 1; KStG § 27 Abs. 3 S. 2; KStG § 27 Abs. 5 S. 2; KStG § 27 Abs. 7; KStG § 28 Abs. 1 S. 3; KStG § 8 Abs. 3 S. 2; FGO § 118 Abs. 2;
Fundstellen:
DStR 2026, 6
BFH/NV 2026, 654
DStRE 2026, 645
Vorinstanzen:
FG Thüringen, vom 30.09.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 51/21

Angabe eines Zahlungstags für eine verdeckte Gewinnausschüttung in einer Bescheinigung; Übernahme einer verlustbringenden Tätigkeit durch einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) für die Trägerkörperschaft

BFH, Urteil vom 20.01.2026 - Aktenzeichen VIII R 39/23

DRsp Nr. 2026/2969

Angabe eines Zahlungstags für eine verdeckte Gewinnausschüttung in einer Bescheinigung; Übernahme einer verlustbringenden Tätigkeit durch einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) für die Trägerkörperschaft

Die Angabe eines Zahlungstags für eine verdeckte Gewinnausschüttung, die in der Übernahme einer verlustbringenden Tätigkeit durch einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) für die Trägerkörperschaft besteht, ist in einer Bescheinigung gemäß § 27 Abs. 7 i.V.m. Abs. 3 des Körperschaftsteuergesetzes entbehrlich.

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 30.09.2021 - 4 K 51/21 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b); KStG § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 1; KStG § 8 Abs. 7 S. 2; KStG § 27 Abs. 3 S. 1; KStG § 27 Abs. 3 S. 2; KStG § 27 Abs. 5 S. 2; KStG § 27 Abs. 7; KStG § 28 Abs. 1 S. 3; KStG § 8 Abs. 3 S. 2; FGO § 118 Abs. 2;

Gründe

I.