I. Die Beschwerden der Antragsteller zu 1) bis 3), 17), 18), 24) bis 27), 32), 34) bis 41), 51), 56) bis 59), 63), 64), 73) und 74) gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 14. Dezember 2023 werden zurückgewiesen.
II. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Eine Erstattung der den Beschwerdeführern erwachsenen außergerichtlichen Kosten wird nicht angeordnet.
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