BayObLG - Beschluss vom 08.08.2025
101 W 116/24
Normen:
AktG § 306; AktG § 327b Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen O 11456/21

Angemessenheit der Barabfindung nach Ausschluss der Minderheitsaktionäre durch Squeeze-out aus einer AG

BayObLG, Beschluss vom 08.08.2025 - Aktenzeichen 101 W 116/24

DRsp Nr. 2025/11463

Angemessenheit der Barabfindung nach Ausschluss der Minderheitsaktionäre durch Squeeze-out aus einer AG

Zur Angemessenheit der Barabfindung nach Ausschluss der Minderheitsaktionäre durch Squeeze-out aus einer AG Bei der Festlegung der Barabfindung nach § 327b Abs. 1 d. 1 HS. 2 AktG sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Beschlussfassung zu berücksichtigen. Das sog. Stichtagsprinzip legt hierbei fest, welche Informationen bei der Bewertung und auch bei der gerichtlichen Überprüfung zugrunde zu legen sind. Vielmehr hat auch eine naheliegende Entwicklungsmöglichkeit des Unternehmens Berücksichtigung zu finden, welche bereits in den am Stichtag bestehenden Verhältnissen angelegt sind.

Tenor

I. Die Beschwerden der Antragsteller zu 1) bis 3), 17), 18), 24) bis 27), 32), 34) bis 41), 51), 56) bis 59), 63), 64), 73) und 74) gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 14. Dezember 2023 werden zurückgewiesen.

II. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Eine Erstattung der den Beschwerdeführern erwachsenen außergerichtlichen Kosten wird nicht angeordnet.