1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 10.11.2020 zum Az.:
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Angemessenheit eines tariflichen Zuschlags für Nachtarbeit.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|