- 1 - - 2 - Nummer des Brüsseler Zolltarifschemas Warenbezeichnung Kapitel 1 Lebende Tiere Kapitel 2 Fleisch und genießbarer Schlachtabfall Kapitel 3 Fische, Krebstiere und Weichtiere Kapitel 4 Milch und Milcherzeugnisse, Vogeleier; natürlicher Honig Kapitel 5 05.04 Därme, Blasen und Mägen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder geteilt 05.15 Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar Kapitel 6 Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels Kapitel 7 Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden Kapitel 8 Genießbare Früchte, Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen Kapitel 9 Kaffee, Tee und Gewürze, ausgenommen Mate (Position 09.03) Kapitel 10 Getreide Kapitel 11 Müllereierzeugnisse, Malz; Stärke; Kleber, Inulin Kapitel 12 Ölsaaten und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch, Stroh und Futter Kapitel 13 ex 13.03 Pektin Kapitel 15 15.01 Schweineschmalz; Geflügelfett, ausgepresst oder ausgeschmolzen 15.02 Talg von Rindern, Schafen oder Ziegen, roh oder ausgeschmolzen, einschließlich Premier Jus 15.03
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