Auf die Beschwerde der Antragsteller wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Bonn - Registergericht - vom 16. Oktober 2024 in Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 21. November 2024 aufgehoben.
Die Sache wird an das Amtsgericht Bonn - Registergericht - zur Entscheidung über den Eintragungsantrag zurückgegeben.
I.
Die Antragsteller begehren mit Anmeldung vom 8. Oktober 2024 die Eintragung des Antragstellers zu 2. als Geschäftsführer der Antragstellerin zu 1. und die Eintragung einer Satzungsänderung der Antragstellerin zu 1.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|