Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 17. Mai 2023, berichtigt durch Beschluss vom 14. Juni 2023, wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelferin des Beklagten zu tragen. Die Streithelfer der Klägerin tragen ihre Kosten selbst.
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