Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 4. Kammer - vom 28. April 2021 geändert:
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragssteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 10,88 Euro festgesetzt.
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 28. April 2021 ist begründet. Die zur Begründung der Beschwerde dargelegten Gründe, die allein Gegenstand der Prüfung durch den Senat sind (§
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