Die Beschwerde n der Antragstellerinnen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 5. August 2025 -
Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens - mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese auf sich behält - jeweils zu 1/2.
Der Streitwert wird unter Abänderung der verwaltungsgerichtlichen Streitwertfestsetzung für den ersten Rechtszug auf 20.000 € und für das Beschwerdeverfahren auf 30.000 € festgesetzt.
A.
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