Der Antrag auf Anordnung der Erstattung der notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerdeverfahren wird abgelehnt.
Der Antrag des Beschwerdeführers auf Gegenstandswertfestsetzung wird verworfen.
1. Der Antrag auf Anordnung der Auslagenerstattung hat keinen Erfolg. Die Voraussetzungen des bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde einschlägigen §
2. Der Antrag auf Gegenstandswertfestsetzung war zu verwerfen. Er ist unzulässig.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|