LAG Niedersachsen - Urteil vom 09.10.2025
3 SLa 865/24 B
Normen:
BetrAVG § 16 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Hannover, vom 20.11.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 104/24

Berechnung der Betriebsrente und der daraus resultierenden Nachzahlungsansprüche eines Arbeitnehmers

LAG Niedersachsen, Urteil vom 09.10.2025 - Aktenzeichen 3 SLa 865/24 B

DRsp Nr. 2025/14687

Berechnung der Betriebsrente und der daraus resultierenden Nachzahlungsansprüche eines Arbeitnehmers

Der Lauf des ersten 3-Jahres-Zeitraums des BetrAVG § 16 Abs 1 beginnt mit dem Zeitpunkt der erstmalig möglichen Inanspruchnahme der Betriebsrente. Dies gilt auch dann, wenn die tatsächlichen Zahlungen aufgrund der Verjährungsregelungen erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnen. Ein etwaiges Verschulden des Arbeitsnehmers an der verzögerten Zahlung ist unerheblich.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 20.11.2024 (Az 1 Ca 104/24 B) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.333,76 EUR zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz auf jeweils 8,21 Euro seit 02.02.2020, seit 02.03.2020, seit 02.04.2020, seit 02.05.2020, seit 02.06.2020, seit 02.07.2020, seit 02.08.2020, seit 02.09.2020, seit 02.10.2020, seit 02.11.2020, seit 02.12.2020, seit 02.01.2021, 02.02.2021,

2. 3.