Streitig ist, ob die angefochtenen Feststellungsbescheide und Gewerbesteuermessbescheide hinsichtlich gewinnerhöhender Nutzungsentnahmen wegen privater Pkw-Nutzung in den Jahren 2013 bis 2015 (Streitjahre) geändert werden durften.
Unternehmensgegenstand der Klägerin - einer GmbH & Co. KG - war in den Streitjahren der ... Komplementärin der Klägerin war die A GmbH und ihr alleiniger Kommanditist war B (im Folgenden: Kommanditist). Die Klägerin erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus Gewerbebetrieb und ermittelte ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach §§ 4, 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
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