Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 13. Dezember 2024 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch im Berufungsverfahren Kosten nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin wendet sich gegen die Aufhebung des Bescheides über die Bewilligung von Altersrente für Frauen nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Rentenversicherung - SGB VI) für die Monate Januar bis April 2011 und die Erstattungsforderung in Höhe von insgesamt 3.080,04 €.
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