I.
Zwischen den Beteiligten ist in dem bei dem Antragsgegner anhängigen Einspruchsverfahren die Bildung einer Ansparrücklage nach § 7 g des Einkommensteuergesetzes (EStG) a.F. streitig. Im vorliegenden Verfahren begehren die Antragsteller die Aussetzung der Vollziehung (AdV) des mit dem Einspruch angefochtenen Einkommensteuer(ESt)-Bescheides 2007 vom 19. Mai 2009 in Höhe von 12.642,00 EUR ESt und 694,65 EUR Solidaritätszuschlag. Dem Antrag liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde:
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