Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Uelzen vom 1. Juni 2023 geändert. Der Versorgungsausgleich aus dem Scheidungsverbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Uelzen vom 10. September 2002 wird mit Wirkung ab dem 1. September 2021 dahingehend abgeändert, dass ein Versorgungsausgleich nicht stattfindet.
Gerichtliche Kosten des Verfahrens beider Instanzen trägt der Antragsteller, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt € 1.000,-.
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