FG München - Urteil vom 21.03.2024
15 K 2484/22
Normen:
FGO § 60;

Anspruch auf Akteneinsicht in die Steuerakten

FG München, Urteil vom 21.03.2024 - Aktenzeichen 15 K 2484/22

DRsp Nr. 2024/10247

Anspruch auf Akteneinsicht in die Steuerakten

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

FGO § 60;

Gründe

Die Sache ist entscheidungsreif. Der kurzfristig vor der mündlichen Verhandlung eingegangene Antrag auf Beiladung der Schwägerin der Klägerin wird abgelehnt.

Nach § 60 Abs. 1 Finanzgerichtsordnung (FGO) kann das Gericht von Amts wegen oder auf Antrag andere beiladen, deren rechtliche Interessen nach den Steuergesetzen durch die Entscheidung berührt werden. Nach § 60 Abs. 3 FGO sind Dritte beizuladen, wenn sie an dem streitigen Rechtsverhältnis derart beteiligt sind, dass die Entscheidung auch ihnen gegenüber nur einheitlich ergehen kann.