1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 18.01.2024 -
Die Beklagte wird dazu verurteilt, an den Kläger ausstehende betriebliche Altersversorgung für den Zeitraum vom 01.07.2017 bis zum 30.06.2018 in Höhe von 336 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem Folgetag des Tages, an dem das Urteil rechtskräftig wird, zu zahlen.
b)Die Beklagte wird dazu verurteilt, an den Kläger ausstehende betriebliche Altersversorgung für den Zeitraum vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019 in Höhe von 336 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem Folgetag des Tages, an dem das Urteil rechtskräftig wird, zu zahlen.
c) d) e) f) g) h)
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