1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Ulm vom 27.05.2024, Az.
2. Im Übrigen bleibt der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ulm vom 27.05.2024 aufrechterhalten.
3. Die Beschwerde wird im Übrigen zurückgewiesen.
4. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
5. Der Verfahrenswert in erster Instanz sowie der Beschwerdewert werden auf 20.000 Euro festgesetzt.
I.
I. I.1 I.2 I.3 II. III. IV. V. VI. 1. 2. I. II. 1. 2.
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