BAG - Urteil vom 23.10.2025
8 AZR 300/24
Vorinstanzen:
LAG Baden-Württemberg, vom 01.10.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 14/24

Anspruch auf Entgeltdifferenz wegen Geschlechtsdiskriminierung - Paarvergleich

BAG, Urteil vom 23.10.2025 - Aktenzeichen 8 AZR 300/24

DRsp Nr. 2025/13244

Anspruch auf Entgeltdifferenz wegen Geschlechtsdiskriminierung - Paarvergleich

Gründe (Auszug):

[Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 38 vom 23.10.2025]

Männer und Frauen haben bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit Anspruch auf gleiches Entgelt. Klagt eine Arbeitnehmerin auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, begründet der Umstand, dass ihr Entgelt geringer ist als das eines männlichen Kollegen, der die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet, regelmäßig die Vermutung, dass diese Benachteiligung wegen des Geschlechts erfolgt ist. Kann der Arbeitgeber die aus einem solchen Paarvergleich folgende Vermutung einer Benachteiligung wegen des Geschlechts nicht widerlegen, ist er zur Zahlung des Entgelts verpflichtet, das er dem zum Vergleich herangezogenen Kollegen gezahlt hat. Dies gibt die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union vor.