Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 10.12.2024 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 17.07.2020 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.04.2021 verurteilt, dem Kläger 2.681,78 € zu zahlen.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen zu 11/12.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist ein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Verbrauchsmaterialien - Sensoren - eines selbstbeschafften Real-Time-Glukosemesssystems (rtCGM-System).
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