FG Köln - Urteil vom 06.05.2024
2 K 219/21
Normen:
VersStG § 9 Abs. 1;

Anspruch auf Erstattung von Versicherungsteuer aufgrund nicht eingelöster Prämienrückschecks

FG Köln, Urteil vom 06.05.2024 - Aktenzeichen 2 K 219/21

DRsp Nr. 2024/14178

Anspruch auf Erstattung von Versicherungsteuer aufgrund nicht eingelöster Prämienrückschecks

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert wird auf ... EUR festgesetzt.

Normenkette:

VersStG § 9 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darum, ob der Klägerin ein Anspruch auf Erstattung von Versicherungsteuer aufgrund nicht eingelöster Prämienrückschecks zusteht. Konkret geht es darum, ob für die Steuererstattung gemäß § 9 Abs. 1 VersStG die Ausgabe bzw. Versendung der Schecks an die Versicherungsnehmer ausreichend oder ob darüber hinaus auch die Einlösung der Schecks erforderlich ist.