FG Düsseldorf - Urteil vom 19.02.2025
5 K 814/22 G,F
Normen:
GewStG § 9 Nr. 1 S. 2;
Fundstellen:
BB 2025, 2325

Anspruch auf erweiterte Kürzung der Gewerbesteuer bei Vermietung von Dachflächen an eine Enkelgesellschaft für die Nutzung zur Stromerzeugung mittels Photovoltaikanlagen

FG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2025 - Aktenzeichen 5 K 814/22 G,F

DRsp Nr. 2025/10427

Anspruch auf erweiterte Kürzung der Gewerbesteuer bei Vermietung von Dachflächen an eine Enkelgesellschaft für die Nutzung zur Stromerzeugung mittels Photovoltaikanlagen

Nach der Filialrechtsprechung kann ein Grundstück mit einer Einzelhandelsfiliale dann nicht als unwesentlich angesehen werden, wenn es den Betrieb eines den anderen Filialen vergleichbaren selbständigen Unternehmen gestattet. Diese Prämissen der Filialrechtsprechung treffen auf Betriebsgesellschaften, die verschiedene Geschäftsbereiche unterhalten, nicht zwingend in vergleichbarer Weise zu, da derartige Betriebsgesellschaften über Kerngeschäfte und Randbereiche verfügen können, denen sehr unterschiedliche unternehmerische Entscheidungen und Konzepte zugrunde liegen können.

Tenor

Die Gewerbesteuermessbescheide für 2008 und 2010 und die Bescheide über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.2008 bis 31.12.2010 vom 4.1.2016 in Gestalt der Teil-Einspruchsentscheidung vom 25.3.2022 werden dahingehend geändert, dass anstelle der darin enthaltenen einfachen Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG die erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG zu gewähren ist. Die Berechnung wird dem Beklagten übertragen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.