FG Köln - Urteil vom 26.02.2025
3 K 2322/21
Normen:
GewStG § 9 Nr. 1 S. 2;
Fundstellen:
GmbHR 2025, 1112
DStRE 2026, 339

Anspruch auf Gewährung einer erweiterten Grundstückskürzung im Rahmen der Gewerbesteuermessbeträge

FG Köln, Urteil vom 26.02.2025 - Aktenzeichen 3 K 2322/21

DRsp Nr. 2025/8343

Anspruch auf Gewährung einer erweiterten Grundstückskürzung im Rahmen der Gewerbesteuermessbeträge

Tenor

Der Bescheid vom 21.08.2020 über den Gewerbesteuermessbetrag für 2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 02.11.2021 ist vom Beklagten dahingehend zu ändern, dass bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags der Gewerbeertrag nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG um den Betrag gekürzt wird, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 2/3 der Klägerin und zu 1/3 dem Beklagten auferlegt.

Die Klägerin und der Beklagte können die Vollstreckung jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils für den jeweiligen Vollstreckungsschuldner vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GewStG § 9 Nr. 1 S. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Gewährung der erweiterten Grundstückskürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 Gewerbesteuergesetz (-- GewStG --) im Rahmen der Gewerbesteuermessbeträge für die Jahre 2015 und 2016 (Streitzeitraum).