Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Neuruppin vom 17. April 2023 aufgehoben und die Sache an das Sozialgericht Neuruppin zurückverwiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt eine Erwerbsminderungsrente.
Die am 1964 geborene Klägerin hat den Beruf einer Elektromontiererin erlernt und war zuletzt als Produktionsmitarbeiterin in der Plastikfabrikation bei der PD GmbH Neuruppin beschäftigt. Seit dem 20. September 2020 war sie arbeitsunfähig erkrankt und bezog später Krankengeld. Sie stellte am 22. Juni 2021 einen Antrag auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung. Sie reichte einen Entlassbericht der Klinik für Neurologie - RuK vom 10. November 2020 über einen stationärer Aufenthalt vom 6. bis 16. Oktober 2020 mit den Diagnosen "Verdacht auf chronisch entzündliche ZNS-Erkrankung, frischer Hirninfarkt rechts periventrikulär, Hyperlipidämie, nitrit-positiver Harnwegsinfekt, Zigarettenkonsum, chronischer Hüftschmerz links mehr als rechts" sowie einen Bericht über eine weitere ambulante Vorstellung am 17. November 2020 ein.
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