Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Detmold vom 11.6.2024 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Gewährung einer Witwenrente aus der Versicherung ihres verstorbenen Ehemannes. Hierbei ist zwischen den Beteiligten umstritten, ob die gesetzliche Vermutung der Versorgungsehe widerlegt ist.
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