Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer Witwerrente aus der Versicherung des verstorbenen R. (im Folgenden: Versicherter).
Der im xxxxx 1944 geborene Kläger und der ebenfalls im Jahr 1944 geborene Versicherte führten seit 1972 eine gleichgeschlechtliche partnerschaftliche Beziehung. 1992 zogen sie zusammen in ein gemeinsames Haus in der xxxxx in H..
Im Jahr 2004 erkrankte der Versicherte an einer chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (COPD).
Im Dezember 2010 gewährte die Beklagte dem Versicherten ab dem 1. März 2009 eine Regelaltersrente.
Unter dem 15. August 2011 ließ der Kläger zugunsten des Versicherten eine notarielle General- und Vorsorgevollmacht ausstellen.
Bei Fortschreiten der Erkrankung des Versicherten unter der Diagnosestellung COPD Stadium IV nach Gold erfolgte seit Dezember 2012 bei diesem bei chronischer ventilatorischer Insuffizienz eine nichtinvasive außerklinische Beatmung.
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