1. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 55. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 14.11.2024 wird zurückgewiesen.
2. Die Kläger haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitwert für beide Rechtszüge: 10.353,00 €
I.
Die Kläger erwarben im Frühjahr 2022 von der Beklagten zu 2 eine Photovoltaikanlage und einen Speicher S. mit NCA-Batteriezellen, der von der Beklagten zu 1 hergestellt wurde. Der Kaufpreis für den Speicher betrug 10.353,00 € brutto. Die Anlage wurde von der Beklagten zu 2 montiert und am 13.5.2022 in Betrieb genommen.
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