Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dortmund vom 13.03.2024 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Kostenerstattung für die Anschaffung einer Ganzkörpersoftorthese Typ "Mollii Suit" in Höhe von 4.838,07 Euro.
Der am 00.00.0000 geborene Kläger ist bei der Beklagten gesetzlich krankenversichert. Er leidet an einer hereditären Ataxie und spastischer Tetraparese und Tetraplegie bei Z.n. lymphoblastischer Leukämie. Er ist schwerbehindert mit einem GdB von 100, ein Pflegegrad liegt nicht vor.
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