Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Kostenerstattung für eine privatärztliche Behandlung in Form einer Kataraktextraktion mit Tausch der natürlichen Linse gegen eine trifokale Linse.
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