1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bingen am Rhein vom 29.07.2024 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Der Antrag der Antragsgegnerin, ihr für ihre Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bingen am Rhein vom 29.07.2024 Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.
3. Der Verfahrenswert wird für das Beschwerdeverfahren auf 31.500 € festgesetzt.
I.
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