1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) - Einzelrichter - vom 5. Juli 2024 zum Aktenzeichen
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 505,98 € zu zahlen nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21. Januar 2024. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu zwei Fünfteln und die Beklagte zu drei Fünfteln.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 505,98 € festgesetzt.
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