OLG Stuttgart - Urteil vom 12.01.2024
5 U 65/23
Normen:
CISG Art. 11 S. 2; CISG Art. 26; CISG Art. 27; BGB § 117;
Fundstellen:
GWR 2024, 272
Vorinstanzen:
LG Stuttgart, vom 29.11.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 31 O 136/21

Anspruch auf Rückzahlung bei längerer Nichtlieferung; Auslegung einer Pro Forma Rechnung als Nachweis des Kaufvertragsschlusses im Falle eines inernationalen Warenkaufs; Wertung einer längeren Nichtlieferung als eine wesentliche Vertragsverletzung auch ohne vereinbarten Fixtermin

OLG Stuttgart, Urteil vom 12.01.2024 - Aktenzeichen 5 U 65/23

DRsp Nr. 2024/9620

Anspruch auf Rückzahlung bei längerer Nichtlieferung; Auslegung einer Pro Forma Rechnung als Nachweis des Kaufvertragsschlusses im Falle eines inernationalen Warenkaufs; Wertung einer längeren Nichtlieferung als eine wesentliche Vertragsverletzung auch ohne vereinbarten Fixtermin

1. Gemäß Art. 11 S. 2 CISG kann der Abschluss eines Kaufvertrages auf jede Weise bewiesen werden, damit auch durch privatschriftliche Urkunden, wobei sich die Frage der Beweiskraft solcher Urkunden, die dem CISG unterliegen, nach dem Verfahrensrecht des Forumstaates beurteilt. 2. Zur Auslegung einer Pro Forma Rechnung als Nachweis des Kaufvertragsschlusses. 3. Die materielle Wirksamkeit von Willenserklärungen bemisst sich nach nationalem Recht, wohingegen das CISG nur den äußeren Konsens betrifft, so dass § 117 BGB für die Frage der Wirksamkeit von Willenserklärungen anwendbar ist.