1. Auf die Berufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung - das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 9. März 2023, Az.:
2. Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Klägerin; die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz trägt der Beklagte.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
5. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 90.000,00 € festgesetzt.
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