LG Braunschweig, vom 10.07.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 1195/23
Anspruch auf Schadensersatz des Nutzers eines Online-Glücksspiels gegen Anbieter mit Sitz in Curaçao; Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte trotz Geschäftssitz des Anbieters in Curaçao; Prozessführungsbefugnis des Klägers trotz Sicherungsabtretung an Prozessfinanzierer; Geltend gemachter Schaden vom Schutzzweck des Glücksspielvertrags erfasst; Rechtswidriger und schuldhafter Verstoß des Glücksspielangebots gegen Vorschriften des GlüStV als Verbotsgesetze
OLG Braunschweig, Urteil vom 15.01.2026 - Aktenzeichen 10 U 13/25
DRsp Nr. 2026/2636
Anspruch auf Schadensersatz des Nutzers eines Online-Glücksspiels gegen Anbieter mit Sitz in Curaçao; Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte trotz Geschäftssitz des Anbieters in Curaçao; Prozessführungsbefugnis des Klägers trotz Sicherungsabtretung an Prozessfinanzierer; Geltend gemachter Schaden vom Schutzzweck des Glücksspielvertrags erfasst; Rechtswidriger und schuldhafter Verstoß des Glücksspielangebots gegen Vorschriften des GlüStV als Verbotsgesetze
1. Einer Zurechnung zwischen einem illegalen Online-Glücksspielangebot und dem als Schaden geltend gemachten Verlust eines Spielers steht nicht entgegen, dass der Spieler die Spieleinsätze freiwillig getätigt hat. Die Nutzung des Online-Glücksspielangebotes stellt eine angemessene und von dem Spieleanbieter herausgeforderte Reaktion des Spielers dar.2. § 817 Satz 2 BGB ist auf einen deliktischen Anspruch nicht entsprechend anwendbar.3. Eine juristische Person, die ihren Sitz in Curaçao, mithin in einem überseeischen Hoheitsgebiet des Königreiches der Niederlande hat, das mit der Europäischen Union lediglich assoziiert ist, und von dort aus in einem EU-Mitgliedstaat unter Verstoß gegen dort geltendes nationales Recht die Teilnahme an Online-Glücksspiel ermöglicht, kann sich nicht auf einen Verstoß des nationalen Rechts gegen die Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 berufen.
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