OLG Stuttgart - Urteil vom 05.07.2022
24 U 278/21
Normen:
BGB § 826; BGB § 823 Abs. 2; EG-FGV § 6;
Vorinstanzen:
LG Stuttgart, vom 12.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 281/21

Anspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs eines PKW mit einer illegalen automatischen Abgasabschalteinrichtung

OLG Stuttgart, Urteil vom 05.07.2022 - Aktenzeichen 24 U 278/21

DRsp Nr. 2024/11068

Anspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs eines PKW mit einer illegalen automatischen Abgasabschalteinrichtung

1. Das Verhalten eines Fahrzeugherstellers kann eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung begründen, wenn dieser aufgrund einer grundlegenden strategischen Entscheidung bei der Motorenentwicklung im eigenen Kosten- und Gewinninteresse durch bewusste und gewollte Täuschung des KBA systematisch in großer Stückzahl Fagrzeuge in den Verkehr gebracht hat, deren Motorensteuerungsssoftware bewusst und gewollt so programmiert war. 2. Die strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft begründen keinen tatsächlichen Anhaltspunkt für ein vorsätzliches Handeln des Fahrzeugherstellers.

Tenor

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 12.11.2021, Az. 14 O 281/21, abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klagepartei wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern diese nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

4. Die Revision wird zugelassen.

Beschluss

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 35.000,00 € festgesetzt.

Normenkette: