Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 28.03.2024 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten auch für das Berufungsverfahren.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 4.199,56 € festgesetzt.
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