I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 06. Mai 2025 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten zuletzt noch um Annahmeverzugslohnansprüche und Ansprüche der Klägerin auf Vergütung für geleistete Arbeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, betriebliche Altersversorgung und Nutzungsentschädigung wegen Entzug des Dienstfahrzeugs.
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