LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 09.09.2025
6 SLa 244/24
Normen:
BGB § 615 S. 1, 2 Alt. 2; Arbeitsunfähigkeits-RL § 5 Abs. 4; BGB §§ 293 ff.; EFZG § 3 Abs. 1 S. 1; KSchG § 11 Nr. 1, 2;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 06.05.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1373/23

Anspruch der Beschäftigten auf Annahmeverzugslohn für betreffenden Zeitraum wegen Nichtbeschäftigung aufgrund unwirksamer Arbeitgeberkündigng; Kein böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes; Gesamtunwirksamkeit der arbeitsvertraglichen Ausschlussfrist wegen Verstoßes gegen § 202 BGB; Keine Erschütterung des Beweiswertes der ärztlichen Arbeitsnfähigkeithsbescheinigung durch Arbeitgeber

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.09.2025 - Aktenzeichen 6 SLa 244/24

DRsp Nr. 2026/1923

Anspruch der Beschäftigten auf Annahmeverzugslohn für betreffenden Zeitraum wegen Nichtbeschäftigung aufgrund unwirksamer Arbeitgeberkündigng; Kein böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes; Gesamtunwirksamkeit der arbeitsvertraglichen Ausschlussfrist wegen Verstoßes gegen § 202 BGB; Keine Erschütterung des Beweiswertes der ärztlichen Arbeitsnfähigkeithsbescheinigung durch Arbeitgeber

Ein böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes (§§ 615 Satz 2 Alt. 3 BGB, 11 Nr. 2 KSchG) liegt nicht vor, da die Arbeitnehmerin sich nach der unwirksamen Kündigung arbeitslos gemeldet hat, Vermittlungsvorschläge erhalten und sich um die Wiederaufnahme der Arbeit bemüht hat.

Tenor

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 06. Mai 2025 - 5 Ca 1373/23 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 615 S. 1, 2 Alt. 2; Arbeitsunfähigkeits-RL § 5 Abs. 4; BGB §§ 293 ff.; EFZG § 3 Abs. 1 S. 1; KSchG § 11 Nr. 1, 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten zuletzt noch um Annahmeverzugslohnansprüche und Ansprüche der Klägerin auf Vergütung für geleistete Arbeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, betriebliche Altersversorgung und Nutzungsentschädigung wegen Entzug des Dienstfahrzeugs.

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