1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - München vom 10.08.2022, Az.
2. Der Antrag der Antragstellerin auf Verpflichtung des Antragsgegners zur Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs von P im I des Amtsgerichts GBA, Blatt 05.09.2008, Flurstück 210/49 wird zurückgewiesen. Die Hilfsanträge gemäß Schriftsatz vom 12.12.2019 werden zurückgewiesen.
3. Die Antragstellerin trägt die Kosten beider Instanzen.
4. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.162.955,88 € festgesetzt.
5. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die beteiligten Ehegatten haben am 31.10.2003 die Ehe miteinander geschlossen. Ein Ehevertrag wurde zunächst nicht geschlossen, sodass der Güterstand der Zugewinngemeinschaft galt.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|