Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 29.08.2025 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird endgültig auf 2.980,85 € festgesetzt.
Im Streit steht die Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung in Höhe von 2.980,85 €.
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