Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 20.06.2023 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.362,55 € endgültig festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Vergütung einer Krankenhausbehandlung (Zuschlag zur oberen Grenzverweildauer <OGVD>).
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