LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 23.10.2024
L 5 KR 1855/23
Normen:
SGB V § 301 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 20.06.2023 - Vorinstanzaktenzeichen S 15 KR 4375/21

Anspruch der Trägerin eines Krankenhauses auf Vergütung einer Krankenhausbehandlung; Verpflichtung zur Lieferung einer medizinischen Begründung im Falle des Überschreitens der ursprünlich gemeldeten Verweildauer des Patienten

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.10.2024 - Aktenzeichen L 5 KR 1855/23

DRsp Nr. 2024/14259

Anspruch der Trägerin eines Krankenhauses auf Vergütung einer Krankenhausbehandlung; Verpflichtung zur Lieferung einer medizinischen Begründung im Falle des Überschreitens der ursprünlich gemeldeten Verweildauer des Patienten

Krankenhäuser sind auch nach Beendigung der stationären Behandlung eines Versicherten gem. § 301 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V auf Verlangen der Krankenkasse verpflichtet, bei Überschreiten der gemeldeten voraussichtlichen Verweildauer eine medizinische Begründung hierfür an die Krankenkasse zu übermitteln. Damit, dass in der Schlussrechnung und im Entlassdatensatz die Diagnosen und Prozeduren aufgeführt sind, erfüllt das Krankenhaus die Pflicht zur medizinischne Begründung nicht. Kommt das Krankenhaus dem Verlangen der Krankenkasse nicht nach, ist die Vergütungsforderung nicht fällig. Dies berechtigt die Krankenkasse die Forderung nicht zu erfüllen.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 20.06.2023 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.362,55 € endgültig festgesetzt.

Normenkette:

SGB V § 301 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Vergütung einer Krankenhausbehandlung (Zuschlag zur oberen Grenzverweildauer <OGVD>).