Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 03.08.2023 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 147,25 Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Vergütung einer vorstationären Krankenhausbehandlung in Anspruch.
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