LSG Nordrhein-Westfalen - Anerkenntnisurteil vom 05.09.2024
L 5 KR 787/23 NZB KH
Normen:
SGB V § 115a Abs. 1 Nr. 1; SGG § 144;
Vorinstanzen:
SG Düsseldorf, vom 03.08.2023 - Vorinstanzaktenzeichen S 15 KR 3205/22

Anspruch der Trägerin eines zugelassenen Krankenhauses auf Vergütung einer vorstationären Krankenhausbehandlung

LSG Nordrhein-Westfalen, Anerkenntnisurteil vom 05.09.2024 - Aktenzeichen L 5 KR 787/23 NZB KH

DRsp Nr. 2024/12762

Anspruch der Trägerin eines zugelassenen Krankenhauses auf Vergütung einer vorstationären Krankenhausbehandlung

1. Die Krankenhausbehandlung sichert die vertragsärztliche Pflicht, Krankenkausbehandlung nur zu verordnen, wenn eine ambulante Versorgung des Versicherten zur Erzielung des Heil- oder Linderungserfolgs nicht ausreicht. 2. Mit der Aufklärungsrüge muss dargelegt werden, dass sich das Gericht aus seiner Sicht zu weiteren Ermittlungen hätte gedrängt werden müssen.

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 03.08.2023 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 147,25 Euro festgesetzt.

Normenkette:

SGB V § 115a Abs. 1 Nr. 1; SGG § 144;

[Gründe]

I.

Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Vergütung einer vorstationären Krankenhausbehandlung in Anspruch.

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