OLG Celle - Urteil vom 26.06.2024
4 U 77/22
Normen:
InsO § 39 Abs. 1 S. 1 Nr. 5; BGB § 406;
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 31.03.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 21 O 12/21

Anspruch der vormaligen Sicherungsgeberin einer Grundschuld auf Schadensersatz für eine nicht erfolgte Abtretung der vormals gesicherten Forderung gegenüber einer Insolvenzschuldnerin nach Auszahlung des Veräußerungserlöses an die Sicherungsnehmerin und Forderungsgläubigerin

OLG Celle, Urteil vom 26.06.2024 - Aktenzeichen 4 U 77/22

DRsp Nr. 2025/663

Anspruch der vormaligen Sicherungsgeberin einer Grundschuld auf Schadensersatz für eine nicht erfolgte Abtretung der vormals gesicherten Forderung gegenüber einer Insolvenzschuldnerin nach Auszahlung des Veräußerungserlöses an die Sicherungsnehmerin und Forderungsgläubigerin

1. Es kann ein Schadensersatzanspruch wegen einer nicht erfolgten Abtretung einer gesicherten Forderung nach Auszahlung des Veräußerungserlöses bestehen. 2. Ein Rückgriffsanspruch im Innenverhältnis zur Insolvenzschuldnerin ist nicht nachgewiesen.

Tenor

1. Die Berufung der Klägerin gegen das am 31.03.2022 verkündete Urteil des Landgerichts Hannover (21 O 12/21) wird hinsichtlich der Berufungsanträge zu 2 und 3 als unzulässig verworfen, im Übrigen wird sie zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

InsO § 39 Abs. 1 S. 1 Nr. 5; BGB § 406;

Gründe

I.

1) 2) 3) 4) 5) 6) 7.