LAG Köln - Urteil vom 07.03.2024
7 Sa 512/23
Normen:
EFZG § 3 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 05.07.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 18 Ca 4733/22

Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Vorliegen einer Fortsetzungserkrankung

LAG Köln, Urteil vom 07.03.2024 - Aktenzeichen 7 Sa 512/23

DRsp Nr. 2024/12275

Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Vorliegen einer Fortsetzungserkrankung

1. Besteht innerhalb der Zeiträume des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 EFZG länger als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit, gilt eine abgestufte Darlegungslast. 2. Ein bloßer Verweis auf Diagnoseschlüssel nach der ICD-10 Klassifikation bzw. deren "Übersetzung" in Krankheiten oder Symptome genügt der Darlegungslast nicht. Eine Fortsetzungserkrankung liegt nicht nur bei einem identischen Krankheitsbild vor, sondern ebenso, wenn die Krankheitssymptome auf demselben Grundleiden beruhen.

Tenor

I) Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 05.07.2023 - 18 Ca 4733/22 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt neu gefasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 665,00 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.09.2022 zu zahlen.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.241,50 EUR brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.09.2022 zu zahlen.

3.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.