I) Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 05.07.2023 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 665,00 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.09.2022 zu zahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.241,50 EUR brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.09.2022 zu zahlen.
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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